fahrlässig

fahrlässig

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fahr|läs|sig ['fa:ɐ̯lɛsɪç] <Adj.>:
die nötige Vorsicht, Aufmerksamkeit fehlen lassend [und dadurch Schaden verursachend]:
sehr fahrlässig handeln.
Syn.: gedankenlos, leichtsinnig, planlos, unklug, unvorsichtig.

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fahr|läs|sig 〈Adj.〉
1. sorglos, unachtsam, nachlässig (bei der Verrichtung von Pflichten)
2. die Sorgfalts-, Aufsichtspflicht verletzend
● jmdn. \fahrlässig töten; jmdn. wegen \fahrlässiger Tötung verurteilen [<mhd. varn lan „vernachlässigen“]

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fahr|läs|sig <Adj.> [eigtl. = fahren lassend, zu mhd. varn lāʒen = gehen lassen, vernachlässigen]:
die gebotene Vorsicht, Aufmerksamkeit, Besonnenheit fehlen lassend:
ein -es Verhalten;
-e (Rechtsspr.; durch Fahrlässigkeit verursachte) Tötung;
die Arbeiter waren f.;
[grob] f. handeln;
er hat diesen Brand f. verursacht.

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fahr|läs|sig <Adj.> [eigtl. = fahren lassend, zu mhd. varn lāʒen = gehen lassen, vernachlässigen]: die gebotene Vorsicht, Aufmerksamkeit, Besonnenheit fehlen lassend: ein -es Verhalten; ein -er Mensch; -e (Rechtsspr.; durch fahrlässiges Verhalten verursachte) Tötung; die Arbeiter waren f.; f. handeln; er hat diesen Brand f. verursacht; man muss seine Handlungsweise als grob f. bezeichnen.

Universal-Lexikon. 2012.

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